Medizinische Haftung

Unsere Anwälte sorgen dafür, dass die OPfer von “Kunstfehlern” und ihre Familien eine angemessene Entschägigung für die Schäden erhalten, die sie infolge von Diagnose- oder Ausführungsfehlern, unterlassener medizinischer Behandlung oder Ineffizienz der Krankenhauseinrichtung erlitten haben.
Unsere Fachleute befassen sich sowohl mit der Arzthaftung, d.h. mit Situationen, in denen Schäden auf das Verschulden des medizinischen Personals oder des Gesundheitspersonals zurückzuführen sin, als auch mit der Arzthaftung, d.h. mit Delikten, die der Einrichtung als Ganzes zuzurechnen.
Die Konzentration aus das Gesetz Gelli Bianco hat zu einer großeren Sachkenntnis geführt, die es ermöglicht, die Fälle zu unterscheide, in denen die Haftung des Gesundheitswesens die medizinische Haftung umfasst, wie sie im Gesetz selbst vorgesehen
ist und die Einrichtung für das Verhalten desin ihr arbeitenden Personals verantwortlich match, und die Fälle, in denen die Haftung der Einrichtung mit internen organisatorischen Problemen und Mängeln verbunden sind.
Die Kanzlei befasst sich mit Situationen, in denen die Organisation von Gesundheitsseinrichtungen unzureichend oder fehlerhaft ist, mit der Frage der informierten Zustimmung oder mit Kunstfehlern, die zu Todesfällen führen, bis hin zu makropermanenten Verletzungen und den Verlust von Überlebens- und Heilungschancen.
