Internationales und europäisches Einwanderungsrecht.

Ausländer – Wir beschäftigen Experten für Einwanderungsrecht, um Ausländer zu unterstützen, die ihre Rechte als italienische Staatsbürger anerkennen lassen und die daraus resultierenden Pflicten übernehmen wollen.
Das Büro kümmert sich um dem Papierkram und leitet die notwendigen Verfahren bei den zuständigen Stellen für die Einreise nach Italien, die Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft, die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, die nulla osta für die Familienzusammenführung un die Anerkennung des Flüchtlingsstatus ein.
Die kanzlei befasst sich mit Fragen in Zusammenhang mit der Freizügigkeit und der Arbeitsaufnahme in einem anderen Land als dem Herkunftsland, die sich auf Anträge auf Aufenthalt oder politisches Asyl, Verwaltungsbeschwerden, Rechtsstreitigkeiten in Italien, Widersprüche gegen Ausweisungsbesclüsse und Besclagnahmen beziehen.
Italienische Staatsangehörige – Unser Fachwissen ermöglicht es uns, italienische Staatsangehörige, die in ein anderes Land reisen oder sich dort aufhalten möchten, zu unterstützen, erfüllen, vor
allem dank der zusammenarbeit und der direkten kenntnisse ausländischer Anwälte vor Ort.
